Ein Unfall ist schon ärgerlich genug, doch wenn die gegnerische Versicherung nach einem Gutachten nicht zahlt, wird es für Geschädigte besonders frustrierend. Eigentlich sollte das Gutachten die Grundlage für eine schnelle Regulierung sein, doch oft versuchen Versicherungen, Zahlungen hinauszuzögern oder unberechtigte Kürzungen vorzunehmen. In diesem Beitrag erklären wir, welche Abzüge erlaubt sind, was Sie tun können, wenn die Versicherung nicht zahlt, wie lange sie sich Zeit lassen darf und wer die Gutachterkosten trägt. Außerdem geben wir Ihnen eine Orientierung, wann ein Anwalt für Verkehrsrecht eingeschaltet werden sollte.
Das Wichtigste vorab in Kürze
- Die Versicherung darf nicht willkürlich kürzen – nur berechtigte Abzüge wie Restwert oder Wiederbeschaffungswert sind zulässig.
- Wenn die Versicherung nicht zahlt, setzen Sie eine Frist – fordern Sie die Zahlung schriftlich ein und drohen Sie mit rechtlichen Schritten.
- Die Versicherung hat in der Regel 4 bis 6 Wochen Zeit – verzögert sie grundlos, kann ein Anwalt oder der Versicherungsombudsmann helfen.
- Das Gutachten muss die Versicherung des Unfallverursachers zahlen – bei Weigerung kann man die Kosten zunächst selbst übernehmen und zurückfordern.
- Ein Anwalt für Verkehrsrecht hilft bei Streitigkeiten – eine Rechtsschutzversicherung kann die Kosten übernehmen.
Also: Was darf die Versicherung abziehen?
Viele Betroffene sind überrascht, wenn die Versicherung nicht den vollen Betrag erstattet, den das Gutachten ausweist. Doch nicht jede Kürzung ist automatisch unrechtmäßig. Versicherungen dürfen in bestimmten Fällen Abzüge vornehmen – allerdings nur, wenn diese berechtigt sind.
Zu den häufigsten Kürzungen zählen:
- Anpassungen bei den Reparaturkosten, wenn die Versicherung beispielsweise argumentiert, dass die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. In diesem Fall darf sie den Schadenersatz auf den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts begrenzen.
- Auch beim Restwert selbst gibt es oft Streit, denn die Versicherung kann ein höheres Restwertangebot heranziehen, das für den Geschädigten aber möglicherweise nicht realistisch oder praktikabel ist.
Eine weitere häufige Kürzung betrifft die Wertminderung des Fahrzeugs nach einer Reparatur. Zwar steht vielen Geschädigten eine Entschädigung für den Wertverlust zu, aber Versicherungen versuchen oft, diesen so gering wie möglich anzusetzen oder ihn ganz abzulehnen. Hier hilft oft ein Wertgutachten. Auch bei der Ausfalldauer eines Fahrzeugs oder den Mietwagenkosten gibt es immer wieder Streit, wenn die Versicherung die Reparaturdauer als zu lang einstuft und die Erstattung kürzt.
Grundsätzlich gilt: Versicherungen dürfen nur dann Abzüge vornehmen, wenn sie sich auf berechtigte Gründe stützen können. Willkürliche oder unbegründete Kürzungen sind nicht zulässig.
Was also tun, wenn die gegnerische Versicherung nicht zahlt?
Wenn die Versicherung trotz eines Gutachtens nicht zahlt oder sich querstellt, sollten Sie aktiv werden. Ein erster Schritt kann sein, telefonisch nachzuhaken und sich nach dem Bearbeitungsstand zu erkundigen. Manchmal liegt es nur an fehlenden Unterlagen oder internen Verzögerungen. Bleibt die Versicherung jedoch hartnäckig, sollten Sie ihr schriftlich eine Frist setzen, in der Sie zur Zahlung auffordern – eine Frist von 14 Tagen ist dabei üblich.
Falls auch das nicht hilft, gibt es die Möglichkeit, sich an den Versicherungsombudsmann zu wenden. Diese Schlichtungsstelle kann Beschwerden gegen Versicherungen prüfen und oft ohne kostenintensive gerichtliche Schritte zu einer Lösung beitragen. Sollte jedoch auch das nicht zum Erfolg führen, bleibt letztlich der Gang zum Anwalt. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann prüfen, ob die Zahlungsverweigerung rechtmäßig ist und gegebenenfalls juristische Schritte einleiten.
Wie lange darf sich die gegnerische Versicherung Zeit lassen?
Viele Unfallgeschädigte fragen sich, wie lange sie eigentlich auf ihr Geld warten müssen. Grundsätzlich sollte die Versicherung innerhalb von vier bis sechs Wochen zahlen, sofern die Schuldfrage geklärt ist und alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Erst wenn der Schaden genau beziffert ist – in der Regel durch das Gutachten –, beginnt diese Frist.
Allerdings gibt es auch Fälle, in denen sich die Regulierung verzögert. Bestehen Unklarheiten zur Schuldfrage oder sind weitere Nachweise erforderlich, kann sich die Bearbeitung hinziehen. In komplizierteren Fällen, insbesondere wenn es um eine Teilschuld geht oder die Versicherung sich weigert, eine Einigung zu erzielen, kann der Prozess sogar Monate dauern. Spätestens, wenn es zu einem Zivilprozess kommt, muss man sich auf eine noch längere Wartezeit einstellen.
Wenn die Versicherung grundlos verzögert, kann der Geschädigte eine Verzugsentschädigung geltend machen. In vielen Fällen hilft es bereits, mit rechtlichen Schritten zu drohen, um den Prozess zu beschleunigen.
Ihr Gutachten liegt vor, doch die Versicherung verzögert die Zahlung oder kürzt unberechtigt? Lassen Sie sich das nicht gefallen! Fordern Sie Ihr Recht ein – mit einem unabhängigen Kfz-Gutachten und klaren rechtlichen Schritten. Wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite, helfen Ihnen, unzulässige Kürzungen abzuwehren, und begleiten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
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Wer zahlt das Gutachten, wenn die Versicherung nicht zahlt?
Die Kosten für ein Kfz-Gutachten übernimmt normalerweise die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Voraussetzung ist, dass die Schuldfrage eindeutig geklärt ist und der Schaden eine gewisse Höhe übersteigt – in der Regel liegt die Bagatellgrenze bei etwa 750 Euro.
Doch was passiert, wenn die Versicherung sich weigert, das Gutachten zu zahlen? In diesem Fall muss der Geschädigte zunächst in Vorleistung gehen. Falls die Versicherung später doch zur Zahlung verpflichtet wird, können diese Kosten zurückgefordert werden.
Eine weitere Möglichkeit ist es, sich von einem Anwalt unterstützen zu lassen, der die Erstattung der Gutachterkosten direkt mit der Versicherung verhandelt. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann sich außerdem absichern – in vielen Fällen übernimmt diese die Anwalts- und Prozesskosten, falls es zu einem Rechtsstreit kommt.
Welchen Anwalt beauftragen, wenn die Versicherung nicht zahlt?
Kommt es zu erheblichen Verzögerungen oder verweigert die Versicherung die Zahlung vollständig, ist es ratsam, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Dieser kennt die typischen Taktiken der Versicherer und kann prüfen, ob die Kürzungen oder die Zahlungsverweigerung gerechtfertigt sind.
Ein Anwalt kann nicht nur außergerichtlich Druck auf die Versicherung ausüben, sondern im Zweifel auch eine Klage einreichen. In vielen Fällen reicht bereits ein anwaltliches Schreiben aus, um eine schnelle Zahlung zu erreichen.
Für Geschädigte ist es sinnvoll, sich frühzeitig über die Anwaltskosten zu informieren. Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt diese in der Regel die anfallenden Kosten – andernfalls sollte man sich vorab eine Einschätzung des Anwalts einholen, um unnötige finanzielle Risiken zu vermeiden.
Fazit: Lassen Sie sich nicht von der Versicherung abwimmeln!
Wenn die gegnerische Versicherung nach einem Unfall und einem Gutachten nicht zahlt, sollten Sie sich nicht entmutigen lassen. Zwar kann es in einigen Fällen berechtigte Gründe für Kürzungen geben, doch oft versuchen Versicherungen, Zahlungen hinauszuzögern oder unberechtigt zu kürzen.
Setzen Sie eine Frist, fordern Sie die Versicherung schriftlich zur Zahlung auf und ziehen Sie, wenn nötig, den Versicherungsombudsmann oder einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzu. Mit der richtigen Unterstützung stehen die Chancen gut, dass Sie Ihr Geld erhalten.
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