Haben Sie bei der Rückgabe Ihres Mietwagens einen Kratzer entdeckt, den Sie vorher nicht bemerkt haben? Oder erhalten Sie plötzlich eine Schadensforderung des Vermieters für einen Schaden, von dem Sie nichts wissen? Viele Mietwagenkunden stehen vor genau diesem Problem und fragen sich, wer in solchen Fällen die Beweislast trägt und wer für die Reparaturkosten aufkommt.
Dieser Artikel erklärt, was Sie tun sollten, wenn Sie nach der Mietwagen-Rückgabe mit einem Schaden konfrontiert werden. Zudem erhalten Sie wertvolle Tipps, wie Sie sich vor ungerechtfertigten Forderungen schützen können.
Das Wichtigste vorab in Kürze
- Kratzer am Mietwagen bemerkt? Schäden sollten sofort dokumentiert und der Autovermietung gemeldet werden.
- Wer trägt die Beweislast? Grundsätzlich muss die Autovermietung nachweisen, dass der Schaden während der Mietzeit entstanden ist.
- Wer zahlt? Die Kosten hängen von der Versicherung ab: Vollkasko ohne Selbstbeteiligung schützt vor Kosten, sonst kann eine Eigenbeteiligung fällig werden.
- Wie schützt man sich? Vor Fahrtantritt und bei Rückgabe unbedingt Fotos oder Videos machen und alle Schäden ins Übergabeprotokoll eintragen lassen.
- Wann hilft ein Kfz-Gutachter? Bei hohen Schadensforderungen, unklarer Beweislast oder dem Verdacht auf überhöhte Reparaturkosten kann ein Gutachten helfen, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Kratzer am Mietwagen erst später bemerkt – was nun?
Wird ein Kratzer oder eine andere Beschädigung erst nach der Rückgabe festgestellt, kann das zu Problemen führen. In vielen Fällen meldet sich die Autovermietung erst nachträglich mit einer Rechnung für die Reparatur. Doch bedeutet das automatisch, dass Sie haften müssen?
Erste Schritte bei einer Schadensforderung
- Schriftliche Beweise prüfen: Falls Sie Fotos oder Videos des Fahrzeugs vor der Abfahrt oder bei der Rückgabe gemacht haben, sollten Sie diese genau überprüfen.
- Übergabeprotokoll ansehen: Falls der Schaden dort nicht vermerkt wurde, kann das ein Hinweis darauf sein, dass der Kratzer bereits vorher vorhanden war oder später entstanden ist.
- Mietvertrag und Versicherungen checken: Manche Schäden sind über die Versicherung des Mietwagens oder eine Kreditkarten-Versicherung abgedeckt.
Wer muss Schäden am Mietwagen beweisen?
Grundsätzlich gilt: Die Autovermietung muss nachweisen, dass der Schaden während der Mietzeit entstanden ist. Doch in der Praxis ist das nicht immer einfach, da viele Vermieter standardmäßig davon ausgehen, dass der letzte Mieter für den Schaden verantwortlich ist.
Wichtige Punkte zur Beweislast
- Falls der Kratzer erst nach der Rückgabe festgestellt wurde, kann nicht immer eindeutig nachgewiesen werden, wann er entstanden ist.
- Wer keine Fotos oder Videos des Fahrzeugs bei der Übernahme gemacht hat, hat oft Schwierigkeiten, sich gegen eine Forderung zu wehren.
- Übergabeprotokolle können entscheidend sein: Fehlt dort ein Hinweis auf den Kratzer, kann das ein Argument gegen die Forderung sein.
Haben Sie eine hohe Schadensforderung für einen Mietwagen erhalten? Ein unabhängiges Kfz-Gutachten kann helfen, unberechtigte Ansprüche abzuwehren und die tatsächliche Schadenshöhe realistisch einzuschätzen. Kfz-Gutachter Schäfertöns steht Ihnen mit über 30 Jahren Erfahrung zur Seite – schnell, zuverlässig und kostenfrei bei Haftpflichtfällen. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine Beratung!
Wann ist ein Kfz-Gutachter hilfreich?
In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Kfz-Gutachter hinzuzuziehen, um sich gegen unberechtigte Forderungen der Autovermietung zu wehren oder die Schadenshöhe objektiv prüfen zu lassen:
- Zweifel an der Schadenshöhe: Mietwagenfirmen berechnen oft hohe Reparaturkosten. Ein unabhängiger Gutachter kann prüfen, ob die Summe gerechtfertigt ist.
- Unklare Beweislast: Falls nicht eindeutig nachgewiesen werden kann, wann der Kratzer entstanden ist, kann ein Gutachten helfen, den Sachverhalt zu klären.
- Verdacht auf bereits vorhandenen Schaden: Falls die Autovermietung behauptet, der Schaden sei neu, kann ein Gutachter durch eine Analyse der Beschädigung ermitteln, ob diese möglicherweise älter ist.
- Widerspruch gegen eine Schadensforderung: Ein Gutachten kann als Nachweis dienen, um sich gegen unrechtmäßige Kostenforderungen zu verteidigen.
Wer zahlt für Kratzer am Mietwagen?
Ob Sie für den Schaden aufkommen müssen, hängt von mehreren Faktoren ab.
Versicherung und Selbstbeteiligung:
Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung:In diesem Fall sind Kratzer abgedeckt, ohne dass Kosten auf Sie zukommen. | Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung:Sie müssen den Schaden bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung bezahlen. | Haftpflichtversicherung:Diese greift nur bei Schäden an Dritten, nicht am Mietfahrzeug selbst. |
Normale Gebrauchsspuren oder Schaden?
Nicht jeder Kratzer ist automatisch ein Schaden, für den der Mieter haften muss. Normale Abnutzungen, wie kleine Steinschläge oder minimale Kratzer an den Türgriffen, gelten oft als Gebrauchsspuren und müssen nicht bezahlt werden. Dennoch definieren Mietwagenfirmen Schäden unterschiedlich – hier lohnt es sich, die AGB genau zu lesen.
Tipps zur Vermeidung von Streitigkeiten
Um sich vor unberechtigten Forderungen zu schützen, sollten Sie bereits bei der Anmietung und Rückgabe einige Vorsichtsmaßnahmen treffen:
- Fahrzeug bei Abholung genau kontrollieren: Machen Sie eine gründliche Sichtprüfung und dokumentieren Sie Kratzer oder Dellen mit Fotos.
- Übergabeprotokoll sorgfältig prüfen: Lassen Sie alle vorhandenen Schäden schriftlich aufnehmen.
- Eigene Fotos oder Videos bei Rückgabe: Fotografieren Sie das Fahrzeug bei Tageslicht und aus mehreren Winkeln, um den Zustand zu belegen.
- Mietbedingungen und Versicherungsumfang kennen: Prüfen Sie im Vorfeld, ob und in welchem Umfang Sie für Schäden haften.
Fazit: So schützen Sie sich vor unnötigen Kosten
Mietwagen-Kratzer, die erst nach der Rückgabe bemerkt werden, führen oft zu unerwarteten Kosten. Doch nicht jede Schadensforderung ist berechtigt. Wer bei der Anmietung und Rückgabe auf eine detaillierte Dokumentation achtet, kann sich in vielen Fällen erfolgreich gegen unberechtigte Forderungen wehren.
Falls Sie eine hohe Rechnung für einen angeblichen Schaden erhalten haben, lohnt es sich, die Beweislast zu hinterfragen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen. Mit einer Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung lassen sich finanzielle Risiken zusätzlich minimieren.