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PKW Gutachten

Als Unfall Benachteiligter haben Sie das Recht auf einen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl. Für die Ausgaben, die bei einem Kfz-Gutachten auf Sie zukommen, sind im Rahmen der Schadensregulierung vom Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung zu tragen.

Wer trägt die Kosten für das PKW Gutachten?

Nach allgemein anerkannter Definition ist der Benachteiligte genauso zu stellen, als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten. Es steht dem Betroffenen dabei prinzipiell frei, entweder den Zustand vor dem Unfall wiederherstellen zu lassen oder den Schaden gegen einen angemessenen Geldbetrag aufzuwiegen.
In einem Haftpflichtfall wird der Unfallverursacher durch seine Haftpflichtversicherung vertreten. Diese trägt demnach alle anfallenden Kosten, d.h. Schadensersatzansprüche wie Reparaturkosten, Kosten für einen Kfz-Sachverständigen oder rechtlichen Beistand.
Entstehen durch ein Schadensereignis weitere Ansprüche, können diese ebenfalls von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen werden. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen einer vollständigen und fachgerechten Beweissicherung.

Unabhängies PKW Gutachten

Ein qualifiziertes, freies und unabhängiges Gutachten bietet folgende Vorteile und hat vor dem Gericht beweissichernde Wirkung:

  • Eine detaillierte Dokumentation des Schadenumfangs gehört zur lückenlosen Beweissicherung. Dies gewährleistet, dass der entstandene Schaden vollständig fach- und sachgerecht beseitigt wird, damit zu einem späteren Zeitpunkt keine Unstimmigkeiten über den Schadenumfang entstehen.
  • Im Fall einer fiktiven Abrechnung auf Basis des Gutachtens, dient unser Gutachten der Versicherung als Abrechnungsgrundlage.
  • Während der Fahrzeugreparatur besteht ein Anrecht auf einen Mietwagen. In unserem Gutachten wird die Ihnen zustehende Mietwagenklasse ausgewiesen.
  • Bei Nichtinanspruchnahme eines Mietwagens: Sie haben die Möglichkeit eine Nutzungsausfall-Entschädigung geltend zu machen. Hierfür ermitteln wir in dem Gutachten den Ihnen zustehenden Tagessatz.
  • Im Falle eines Totalschadens: Es erfolgt die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes Ihres Fahrzeugs vor dem entstandenen Schadenereignis sowie seines Restwertes. Die regulierende Versicherung rechnet auf Basis des Gutachtens ab.
  • Eine anfallende Wertminderung kann nur mittels eines PKW-Gutachtens oder mit einem LKW-Gutachten ausgewiesen werden. Wir ermitteln die Wertminderung Ihres Fahrzeugs unter Berücksichtigung des Minderwertes (z.B. Neupreis, Wiederbeschaffungswert, Fahrzeugalter, Laufleistung, Neupreis, Reparaturart).
  • Bei einem Verkauf sind Sie aufgrund der Offenbarungsverbindlichkeit verpflichtet, alle behobenen Schäden darzulegen. Das Kfz-Gutachten dient der genauen Darlegung des Schadenumfangs.
  • Bei Bedarf kontrollieren wir anhand einer Rechnungsprüfung, ob die bei Ihnen durchgeführte Instandsetzung fach- und sachgerecht ausgeführt wurde.
  • Im Falle eines Haftpflichtschadens, bei keinerlei Teilschuld Ihrerseits, kommen keine Kosten auf Sie zu. Wir rechnen direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab.

Neutraler Sachverständiger

Ein Gutachten sollte immer von einem unabhängigen und freien Kfz-Sachverständigen erstellt werden, da nur ein neutrales Gutachten eine objektive Beweissicherung darstellt. Ein freier und unabhängiger Sachverständiger vertritt Ihre Interessen am Besten.
Ein Pkw-Gutachten ist die Grundlage für Ihre Anspruchsabwicklung gegenüber der gegnerischen Versicherung oder dem Unfallträger selbst.

Hinweis: Ein Kostenvoranschlag berücksichtigt nicht alle Ihre Ansprüche!

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