Ein Unfall ist sicherlich keine schöne Erfahrung! Damit Sie jedoch neben dem Schock und dem Schaden nicht auch noch auf unvollständig erstatteten Reparaturrechnungen sitzen bleiben, sind wir für Sie da!
Bewahren Sie nach einem Unfall möglichst Ruhe, kontaktieren Sie uns baldmöglichst und lassen Sie sich nicht auf eine schnelle Abwicklung gegen Kostenvoranschlag ein.
Wir kümmern uns um die Erstellung eines Unfallgutachtens, reichen dieses bei der Versicherung des Unfallverusachers ein und sorgen dafür, dass Sie alle entstandenen Schäden ersetzt bekommen.
Wir sind Experten für Unfallgutachten und sind für Sie da bis zum Gelderhalt.
Als Geschädigter haben Sie grundsätzich das Recht auf einen Leihwagen für die Zeit der Reparatur bzw. für die Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können. Alternativ können Sie eine Nutzungsausfall-entschädigung beantragen.
Neben den Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeugs steht Ihnen zudem eine Kompensation des durch den Unfall bedingten Wertverlusts Ihres Fahrzeugs zu. Diese ist von der Versicherung des Unfallverursachers zu zahlen.
Als Geschädigter haben Sie das Recht, im Falle von Konflikten bzw. zur Durchsetzung von Schmerzensgeld-forderungen einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Die Kosten muss die Versicherung des Unfallverursachers tragen.
Eine Pauschale für Unfallkosten dient als Ausgleich für typischerweise durch den Unfall verursachte Ausgaben, wie zum Beispiel Telefonkosten, Porto oder Fahrtkosten. Die Paschale wird in der Regel von der Versicherung des Unfallverursacher gezahlt.
Falls Sie infolge des Unfalls körperliche oder psychische Verletzungen davongetragen haben, steht Ihnen Schmerzensgeld zu. Die Festlegung der Höhe erfolgt unter Berücksichtigung der Schwere Ihrer Verletzungen und deren Einfluss auf Ihr alltägliches Leben.
Sie haben die Möglichkeit, eine Auszahlung der Unfallkosten zu erhalten. Ansetzbar sind hier zum Beispiel Kosten für Reparaturen, Mietwagen und den potenziellen Wertverlust sowie weitere, unmittelbar durch den Unfall verursachte Kosten.
Neben den direkten Unfallkosten steht Ihnen das Recht zu, weitere Schadensersatz-forderungen zu stellen. Dazu zählen beispielsweise Entschädigungen für zerstörte persönliche Gegenstände, einen entgangener Gewinn oder für ähnlich gelagerte Nachteile.
Der tatsächlich bei einem Unfall entstandene Schaden lässt sich in den meisten Fällen nicht auf den ersten Blick erkennen. Vielleicht sieht es nur nach einer leicht eingedrückten Stoßstange aus – Im Endeffekt ist jedoch der gesamte Rahmen verzogen. Dies kommt leider häufig vor.
Lassen Sie sich daher keinesfalls auf eine schnelle Regelung gegen Barzahlung oder gegen einen Kostenvoranschlag von einer vom Unfallverursacher ausgewählten Werkstatt ein. Falls Sie am Unfall nicht schuld sind, haben Sie das Recht auf einen Kfz Gutachter Ihrer eigenen Wahl, der Ihre Interessen und nicht die der gegnerischen Versicherung vertritt.
Im Zweifelsfall: Rufen Sie uns an und nutzen Sie unseren Whatsapp Service! Wir geben Ihnen eine erste Kurzeinschätzung. Dann sehen wir gemeinsam weiter.
Ermittlung des Fahrzeugwertes und Einschätzung des Zeitaufwandes der Wiederbeschaffung sowie Beurteilung von Wertminderung bzw. Wertverbesserung.
Sie wurden unverschuldet in einen Unfall verwickelt? Dann rufen Sie uns an, senden Sie uns eine Nachricht oder füllen Sie das Kontaktformular aus. Das geht auch am Wochenende! Wir melden uns schnellstmöglich zurück!
Wir vereinbaren schnellstmöglich einen Termin für eine Begutachtung in der Regel noch am gleichen oder nächsten Tag. Die Begutachtung findet bei Ihnen bzw. am Standort Ihres Fahrzeuges statt.
Am Tag der Begutachtung liegt Ihnen bereits das professionelle Gutachten vor. Das reichen wir gerne für Sie bei der gegnerischen Versicherung ein und kümmern und um die gesamte Abwicklung.
Die Kosten für das Gutachten rechnen wir direkt mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ab. Sie brauchen hier weder in Vorleistung zu gehen noch sich um die weitere Abwicklung zu kümmern.
Ein Unfallgutachten dient als Basis zur Regulierung von Unfallschäden an Fahrzeugen. Im Rahmen einer umfangreichen Begutachtung durch einen Kfz Sachverständigen werden sämtliche Schäden dokumentiert und die notwendigen Reparaturarbeiten inklusive Kosten aufgeführt. Das Gutachten wird anschließend bei der Versicherung des Unfallverursachers zur Erstattung eingereicht.
Ein Unfallgutachten ist für den Unfallgeschädigten kostenlos. Alle für das Gutachten entstehenden Kosten müssen, genauso wie Reparaturen, Anwaltskosten und eventuell Schmerzensgeld, von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers gezahlt werden. Das Unfallopfer darf dabei einen Gutachter der eigenen Wahl beauftragen.
Unfallgutachten dürfen ausschließlich von geprüften und zertifizierten Kfz Sachverständigen erstellt werden. Bei diesen handelt es sich in der Regel um Kfz-Meister, Techniker oder Ingenieure, die entsprechende Weiterbildungen absolviert haben und ausgewiesene Experten im Fahrzeugbereich sind.
Zunächst begutachtet ein Kfz Sachverständiger das Fahrzeug, dokumentiert alle Schäden (auch anhand von Fotoaufnahmen) und stellt fest, welche Schäden durch den Unfall entstanden sind und welche bereits vorhanden waren. Selbstverständlich wird dabei auch die Verkehrssicherheit geprüft. Anschließend wird eine umfangreiche Dokumentation, das Unfallgutachten, erstellt.
Ein Unfallgutachten sollte nach jedem Unfall erstellt werden, da nur so sichergestellt wird, dass alle entstandenen Schäden erkannt und erstattet werden. Lediglich bei tatsächlichen Bagatellschäden, bis etwa 700 Euro Schadenshöhe, würde ein Kostenvoranschlag reichen. Echte Bagatellschäden sind jedoch sehr selten, daher sollte im Zweifelsfall vom Unfallgeschädigten auf jeden Fall ein Kfz Gutachter kontaktiert werden.
Als sogenannte Bagatellschäden gelten Unfallschäden bis zu einer Höhe von ca. 700 Euro. Hier wäre kein Unfallgutachten notwendig, sondern eine Regelung gegen Kostenvoranschlag möglich. Allerdings kommen Bagatellschäden in der Realität selten vor. Falls Sie unsicher sind, nutzen Sie unseren Whatsapp Service! Wir geben Ihnen dabei eine kurze Ersteinschätzung und empfehlen Ihnen entweder ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag vor. Wir können anschließend beides für Sie erledigen!
Falls die Schuldfrage noch nicht eindeutig geklärt ist, spricht dies nicht dagegen, selbst einen Gutachter der eigenen Wahl zu beauftragen. Falls tatsächlich eine Teilschuld zugewiesen wird, werden alle Kosten anteilig zur Schuld aufgeteilt, auch die Kosten für das Gutachten. Nur in dem Fall, dass Sie eindeutig schuld am Unfall sind, steht Ihnen kein kostenloses Gutachten zu, nur dem Unfallopfer. Falls Sie Vollkasko versichert sind, wird Ihre Versicherung selbst einen Gutachter auswählen, der ein sogenanntes Kaskogutachten erstellt.
Ein Unfallgutachten ist für Sie als Unfallgeschädigter kostenlos. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ist verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Sie dürfen den Gutachter frei auswählen.
Unfälle passieren nicht nur zu Bürozeiten. Deshalb sind wir im Notfall 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche für Sie erreichbar.
Rufen Sie uns daher gerne auch am Wochenende an!
Wir bieten Ihnen volle Flexibiliät bei der Terminvergabe. In der Regel findet die Begutachtung noch am gleichen Tag an, wir richten uns jedoch komplett nach Ihren Wünschen bezüglich Tag & Uhrzeit.
Wir erstellen nicht nur das Unfallgutachten, sondern reichen es auch bei der Versicherung zu Erstattung ein. Darüber hinaus kümmern wir uns um die gesamte Abwicklung bis das Geld auf Ihrem Konto ist.
Die Begutachtung findet bei Ihnen Zuhause statt oder dort, wo sich Ihr Fahrzeug befindet, zum Beispiel beim Abschleppdienst. Wir kommen dorthin und nehmen die Begutachtung vor.
Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung im Kfz Bereich sind wir Experten für Unfallgutachten und bieten Ihnen professionellen Service bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Auch bei Unfällen mit Zweirädern, wie zum Beispiel E-Bikes, Pedelecs, Fahrrädern und Motorrädern bieten wir Ihnen das gesamte Spektrum unserer Leistungen an.
Wir garantieren Ihnen auf Wunsch eine Begutachtung noch am gleichen Tag und die Fertigstellung des Gutachtens in den folgenden Tagen. Damit Sie schnell Ihre Ansprüche einreichen können.e.
Falls Sie unsicher sind, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt oder nicht, nutzen Sie unseren Whatsapp Service. So erhalten Sie schnell eine kurze Ersteinschätzung.
Dank unseres großen Netzwerkes können wir Ihnen auf Wunsch weitere Unterstützung vermitteln, wie z.B. einen Fachanwalt zur Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen.
Wir sind an diversen Standorten in Ostwestfalen, im Münsterland und im südlichen Niedersachsen präsent. Deshalb sind wir bei Unfällen schnell bei Ihnen!
Rufen Sie uns an, wenn Sie unschuldig in einen Unfall verwickelt wurden und vereinbaren Sie einen Termin für ein Unfallgutachten.
Das Gutachten ist für Sie als Unfallgeschädigter kostenlos!
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von TrustIndex. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen